Überbrückungshilfe III - Digitalisierung

Anschaffung von:
- Laptops, sonstiger IT-Hardware und Software-Lizenzen zur Umsetzung von Homeoffice-Lösungen.
- Dokumentenmanagement
- Update von Software Systemen
- neue cloudbasierte Telefonanlage
- uvw.

Investitionen in der Digitalisierung werden einmalig bis zu 20.000 € als erstattungsfähig anerkannt. Erstattungsfähige Kosten werden zu dem Anteil erstattet, mit dem Kosten im Rahrem der Überbrückungshilfe III allgemein erstattet werden. Dieser Anteil richet sich nach der Höhe der Umsatzeinbußen gegenüber dem jeweiligen Vergleichszeitraum und beträgt zwischen 40 und 90 Prozent

Erstattet werden bei Umsatzeinbruch von
Bis zu 100 % mehr als 70 %
Bis zu 60 % 50 bis 70 %
Bis zu 40 % 30 bis 50 %

Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bis zu einem Jahresumsatz von 750 millionen Euro im Jahr 2020

Bis zum 30. Juni die unternehmerische Digitalisierung fördern und bis zu 100% Zuschuss erhalten!

Wir unterstützen Sie bei ihrem nächsten Projekt. Von der Beratung, über die Abwicklung bis hin zur Einrichtung sind wir für Sie im Einsatz.

Gerne können Sie mit uns telefonisch ein unverbindliches und kostenloses vorab Gespräch führen um .......